Laufen Sie nicht einfach los.
Lassen Sie sich von Experten beraten!

Teamarbeit ist unsere Spezialität. Fachanwälte und Spezialisten in den relevanten Rechtsgebieten arbeiten gemeinsam an der Lösung Ihres Falles.

Steuerrecht

Das Steuerrecht begegnet den Rechtssuchenden mit zunehmender Komplexität. Die Vielzahl der Steueränderungen ist nicht nur für den Laien kaum mehr zu erfassen, sondern bedarf auch auf Beraterseite spezieller Qualifikation. Denn die Risiken jeder unternehmerischen Planung liegen in vielfältiger Art im Steuerrecht verankert.

Auch die steuerliche Gestaltung der privaten Verhältnisse, beispielsweise im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung und der Steueroptimierung zur Senkung der Steuerbelastung, nimmt vor dem Hintergrund der Vielfalt der Steuerrechtsprechung und -gesetzgebung an Bedeutung zu.

Wir bieten steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen und Unternehmer, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung und Gestaltung von Gesellschaften für Familienvermögen, Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung für Personen- und Kapitalgesellschaften und natürliche Personen. Zudem stehen wir Ihnen bei der Rechtsformwahl und der Ausarbeitung steuerlich optimaler Gestaltungen zur Seite.

Wir begleiten Ihre Unternehmensgründung oder Umstrukturierung und wickeln Unternehmenskäufe für Sie ab. Wir beraten Sie steuerrechtlich und gesellschaftsrechtlich bei Kapitalerhöhungen, Unternehmensnachfolgen, Wachstumsfinanzierung und Sanierung.

Selbstverständlich vertreten wir Sie gegenüber der Finanzverwaltung, beraten und betreuen Sie bei steuerlichen Außenprüfungen, führen das Rechtsbehelfsverfahren für Sie durch und vertreten Sie kompetent und zuverlässig vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Wir bieten Ihnen diskrete und zuverlässige Hilfe in strafrechtlicher und steuerrechtlicher Perspektive und stehen Ihnen auch als zuverlässige Berater in Fragen des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen zur Seite.


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