Medizin- und Arzthaftungsrecht
Die Rechtsberatung für Ärzte und das Gesundheitswesen berührt häufig zahlreiche Rechtsgebiete. Gerade hierin besteht aber eine Stärke unserer Kanzlei, da es unsere Philosophie ist, durch Spezialisierung für nahezu jedes Rechtsgebiet ein kompetentes Team zur Verfügung stellen zu können.
Unterstützend stehen weitere praxiserfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung, die beispielsweise in Fragen zum Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbs-/Werberecht oder Arbeitsrecht der Ärzte und sonstigen Heilberufe das Kernteam kompetent unterstützen und ideal ergänzen. Wir unterstützen Ärzte zudem bei der Praxisübergabe und damit verbundenen Praxiskaufverträgen.
Zudem besteht häufig Bedarf nach hochspezialisierter Beratung in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen. Auch in diesen Bereichen stehen unsere qualifizierten und erfahrenen Rechtsanwälte für Sie zur Verfügung.

Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Horst Steier
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtPrivates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Krankenhausrecht, Arzthaftungsrecht, Berufs-, Vergütungs- und Vertragsrecht der Heilberufe
+49 921 7566 - 270
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