Laufen Sie nicht einfach los.
Lassen Sie sich von Experten beraten!

Teamarbeit ist unsere Spezialität. Fachanwälte und Spezialisten in den relevanten Rechtsgebieten arbeiten gemeinsam an der Lösung Ihres Falles.

Medizin- und Arzthaftungsrecht

Die Kanzlei F.E.L.S sieht im Medizin- und Arzthaftungsrecht einen weiteren Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit, wobei in diesem Bereich zum einen auf langjährige Erfahrung zurückgegriffen werden kann und zum anderen das bestehende Kompetenzteam stetig ausgebaut wird.

Die Rechtsberatung für Ärzte und das Gesundheitswesen erfordert beispielsweise im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses oder in der Beratung zum Vergütungs- und Berufsrecht Kenntnisse der spezialgesetzlichen Regelungen und einschlägigen Rechtsprechung. Zeitgleich kann der Leistungserbringer jedoch nur dann rechtssicher am Markt auftreten, wenn auch die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Werberecht oder Arbeitsrecht kompetent abgedeckt werden. Auch hierfür stehen unterstützend weitere praxiserfahrene Rechtsanwälte zur Verfügung. Auch kann hochspezialisierte Beratung in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen bereitgestellt werden.

Wir unterstützen Ärzte zudem bei der Praxisübergabe und der Erstellung der hiermit verbundenen Praxiskaufverträge.

Schwerpunkte

  • Zivilrechtliche Haftung nach medizinischer Behandlung
  • Strafrechtliche Haftung nach medizinischer Behandlung
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe (insbesondere Vertragsgestaltung)
  • Berufsrecht der Heilberufe (ärztliches Berufsrecht und Berufsrecht sonstiger Heilberufe)
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Chefarztvertragsrecht
  • Krankenhausrecht (Bedarfsplanung und Finanzierung)
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht
  • Recht der privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

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