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Inkassowesen: Relevant für Verbraucher und Unternehmer

Online-Bestellungen, Handyverträge, Stromkosten, etc. – viele Rechnungen bleiben unbezahlt, weil Verbraucher nicht zahlen können oder wollen. 

Viele vor allem größere Unternehmen schalten zur Beitreibung ihrer Forderungen Inkassounternehmen ein. Anwaltlicher Rat ist auf beiden Seiten gefragt.  

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Inkasso“?
Inkasso leitet sich von dem italienischen Wort „incassare“ (Geld eintreiben) ab und bedeutet das Eintreiben offener Forderungen. 

Woran erkenne ich seriöses Inkasso?
Die Vorurteile gegenüber Inkassounternehmen sind groß. Viele verbinden mit dem Inkassowesen zwangsläufig ein dubioses Geschäft der Abzocke, mit dem Verbraucher durch die Geltendmachung nicht bestehender Forderungen in die Kostenfalle gelockt werden sollen. Dieses Klischee mag bei einigen Anbietern zutreffen, wird jedoch dem zumeist seriösen Inkassowesen nicht gerecht. Seriöse Inkassoschreiben erkennt man u.a. an der Angabe des dahinterstehenden Unternehmens als Gläubiger und der genauen Bezeichnung der Forderungsgrundlage, z.B. einer Rechnung, die eine Prüfung der Forderung auf ihre Begründetheit hin erlaubt. Wichtig ist zudem die detaillierte Aufschlüsselung des geltend gemachten Forderungsbetrags anhand des Anspruchsgrundes, wie insbesondere Hauptforderung, Zinsen und Mahnkosten. Im Übrigen ist eine Registrierung des Inkassoanbieters im Rechtsdienstleistungsregister, welches online einsehbar ist, vorgeschrieben.

Muss ich auf ein Inkassoschreiben reagieren?
Als Adressat eines Forderungsschreibens ist ein Tätigwerden unabhängig davon geboten, ob die Ansprüche berechtigt oder vermeintlich unberechtigt sind. Erfolgt auf mehrere Schreiben keine Rückmeldung, wird der Forderungsinhaber in der Regel ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Bleibt der vermeintliche Schuldner hier untätig und liegt erst einmal ein Vollstreckungsbescheid vor, können selbst ansonsten berechtigte Einwendungen wie „Ich habe schon bezahlt“, „Ich habe keinen Vertrag geschlossen“ oder „Das ist doch verjährt“ nicht mehr berücksichtigt werden. Gerade deswegen ist es wichtig, die Ansprüche frühzeitig anwaltlich prüfen zu lassen. Spätestens wenn ein gelber Briefumschlag mit einem Mahnbescheid im Briefkasten liegt, ist es höchste Zeit, tätig zu werden. Häufig schalten Mandanten ihren Anwalt erst dann ein, wenn das Bankkonto oder andere Vermögenswerte gepfändet werden. In diesem Moment ist es meist zu spät und ein rechtliches Tätigwerden ohne Erfolgsaussichten. 

Selbst wenn die Forderung berechtigt sein sollte, ist es oft sinnvoll, auf den Absender des Forderungsschreibens zuzugehen, um beispielsweise einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren und weitere (gerichtliche) Kosten zu vermeiden.

Wer trägt die Mahnkosten?
Die Kosten des Inkassodienstleisters muss der Schuldner übernehmen, soweit er sich bei dessen Einschaltung bereits im Zahlungsverzug befunden hat. Das setzt regelmäßig eine vorherige Mahnung unter Einräumung einer Zahlungsfrist voraus. Gebühren für eine Mahnung, durch die der Verzug erst hergestellt wird, sind hingegen nicht zu erstatten. Die Höhe der Mahngebühren, die neben der eigentlichen Forderung geltend gemacht werden können, sind gesetzlich fixiert und richten sich nach dem Wert der Forderung. Ob und in welcher Höhe Inkassokosten berechtigt sind, kann durch einen Anwalt überprüft werden.

Vorteil für Unternehmer
Unbeglichene Forderungen sind für jedes Unternehmen in vielerlei Hinsicht problematisch und teilweise sogar existenzbedrohend. Hinter jeder offenen Rechnung steckt Geld, das dem Unternehmen fehlt und negative Auswirkungen auf die Liquidität und den Gewinn haben kann. Umso wichtiger, im Rahmen eines Forderungsmanagements aktiv gegen vorhandene Zahlungsausstände vorzugehen, was jedoch zu einem hohen Personalaufwand und damit verbundenen Fixkosten führt. Gleichzeitig fehlt es häufig an rechtlichen Fachkenntnissen, die zur optimalen Forderungsdurchsetzung erforderlich sind. Hier können spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien die erforderliche Unterstützung leisten. Im Vergleich zu herkömmlichen Inkassodienstleistern, können diese nicht nur Fachkenntnisse aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten, sondern zudem die komplette Fallbearbeitung aus einer Hand, ausgehend von der vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung über die gerichtliche Durchsetzung nebst Vertretung vor Gericht bis hin zur Zwangsvollstreckung anbieten. 

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