Einen Zweikampf,
den wir scheuen, gibt es nicht!

Wir nehmen Ihnen die Last ab und kümmern uns um die Details.

Dieselskandal und kein Ende

Alleine am Landgericht werden hunderte Klagen gegen VW aufgrund von manipulierten Abgaswerten bei Dieselautos geführt.

Alleine am Landgericht werden hunderte Klagen gegen VW aufgrund von manipulierten Abgaswerten bei Dieselautos geführt. Nunmehr hat die Münchener Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren Audi-Chef Stadler als auch gegen drei weitere Beschuldigte erhoben. Der konkrete Vorwurf lautete auf Betrug, strafbare Werbung und Falschbeurkundung.

Oliver Schuster, Rechtsanwalt der Kanzlei F.E.L.S in Bayreuth, stellt im Folgenden dar, welche Ansprüche Käufern von vom Dieselskandal betroffenen Autos zustehen.

Diesel-Pkws, unter anderem der Marken VW, Audi und Porsche, sind Gegenstand einer so wohl noch nie in Deutschland dagewesenen Klagewelle. Im September 2015 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass die Volkswagen AG eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Dieselfahrzeuge verwendete. Diese Software stellte sicher, dass bei einer Prüfung der Abgaswerte im Prüfstands-Modus die jeweils angegebenen Schadstoffmengen eingehalten werden, im Normalbetrieb wurde jedoch ein Großteil der Abgas-Anlage weitestgehend abgeschaltet mit der Folge, dass erheblich mehr Abgase abgegeben worden sind, als angegeben waren.

Anfang 2019 wurden neue Vorwürfe bekannt, nach denen angeblich auch das eingespielte Update der Motorensteuerung noch Abschalteinrichtungen enthalten soll. Nunmehr tauchen auch Meldungen auf, wonach auch der Nachfolge-Motor EA288 betroffen ist. Das gesamte Ausmaß des Dieselskandals kommt somit nur Schritt für Schritt ans Licht.

In der Anklageschrift gegen den früheren Audi-Chef Stadler wirft die Staatsanwaltschaft München diesem vor, spätestens ab Ende September 2015 von den Manipulationen Kenntnis gehabt, gleichwohl aber den weiteren Absatz veranlasst bzw. den Absatz nicht verhindert zu haben. Angaben zufolge, umfasst die Anklageschrift Manipulationen bei 250.000 Fahrzeugen von Audi und beispielsweise mehr als 110.000 Fahrzeugen von Porsche. Darüber hinaus waren sowohl Porsche, VW als auch Audi zur Bezahlung von hohen Bußgeldern verurteilt worden.

Käufern von Pkws, welche vom sogenannten Dieselskandal oder Dieselgate betroffen sind, stellen sich nun die Frage, welche konkreten Schritte unternommen werden müssen und ob ein Vorgehen beispielsweise gegen Volkswagen überhaupt noch Aussicht auf Erfolg bietet, nachdem Volkswagen selbst sich nunmehr auf den Standpunkt stellt, die entsprechenden Ansprüche seien verjährt. Ob eine Verjährung eingetreten ist, hängt regelmäßig von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und von der konkreten Art und Weise des Vorgehens der Käufer der vom Dieselskandal betroffenen Pkw. Zwar wurden diese Manipulationen im Herbst 2015 veröffentlicht, viele betroffene Kunden durften jedoch erst im Jahre 2016 gewusst haben, dass ihr konkreter Pkw hiervon betroffen ist, so dass es durchaus möglich ist, dass bei diesen Kunden die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Viele Käufer solcher Pkws sind gegen VW und die weiteren Konzernunternehmen wie beispielsweise Porsche, Audi oder Skoda, aufgrund des Verdachtes des Betruges und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung vorgegangen und haben Klage eingereicht.

Nach Informationen einer örtlichen Tageszeitung vom 3. Februar 2019 haben eine Vielzahl der in Bayreuth eingereichten Klagen gegen VW, Skoda oder aber auch Porsche Erfolg. Denn in vielen Entscheidungen stellt das Landgericht Bayreuth fest, dass die Käufer der Dieselfahrzeuge, welche vom Dieselskandal betroffen sind, betrogen worden sind respektive sittenwidrige Schädigungen vorliegen. Auch bildet sich Schritt für Schritt ein verlässlicheres Bild der Rechtsprechungen der Oberlandesgerichte zu dem Dieselskandal, welche nunmehr häufig auch den Betrug von VW und die sittenwidrige Schädigung durch VW feststellen.

Eine abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshof, die für Klarheit sorgen könnte, gibt es zwar noch nicht, gleichwohl geht die Tendenz in der Rechtsprechung klar dazu, den Klagen der vom Dieselskandal Geschädigten statt zu geben.

zum Download