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Der Vorschaden am Fahrzeug als Falle bei der Unfallabwicklung

Grundsätzlich steht einem geschädigten Verkehrsteilnehmer die komplette Ersatzleistung für den entstanden Schaden nach einem Unfall zu. 

. Was im Normalfall recht eindeutig definiert ist, kann im Falle von Vorschäden am Fahrzeug jedoch zu ernsthaften Komplikationen bei der Schadenabwicklung führen.

Ulrich Eichbaum, Fachanwalt im Verkehrsrecht der Kanzlei F.E.L.S in Bayreuth, stellt im Folgenden die Problematik des Vorschadens dar. 

Grundsätzlich sollten Sie alles angeben!

Bei der Aufnahme eines Fahrzeugschadens stehen Sie zunächst in der Pflicht, dem prüfenden Gutachter wahrheitsgemäß alle Vorschäden zu nennen. Ein Verschweigen kann einerseits die Regulierung des aktuellen Schadens ungültig machen und unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. 

Doch selbst, wenn Sie als Geschädigter Ihren Gutachter auf alle Vorschäden aufmerksam gemacht haben, kommt es immer öfter zur Verweigerungshaltung seitens der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung, da Beschädigungen pauschal auf einen früheren Unfall zurückgeführt werden. Dies spielt gerade eine Rolle, wenn Fahrzeuge gebraucht erworben werden und der Käufer sich auf die Angaben des Verkäufers zur Unfallfreiheit des PKWs verlassen hat. 

BGH: Darlegungs- u. Beweislast beim Anspruchsteller

Doch wer muss was beweisen? Der Bundesgerichtshof (BGH) meint hierzu, dass der Kläger die Darlegungs- und Beweislast innehat, wenn der Beklagte den Umfang oder die Höhe eines Schadens mit der Begründung bestreitet, der Gegenstand sei bereits durch ein früheres Ereignis beeinträchtigt worden. (u.a. BGH 15.10.19, VI ZR 377/18

LG Oldenburg - keine zu hohen Anforderungen

Das LG Oldenburg setzte in einer aktuellen Entscheidung keine zu hohen Maßstäbe an den Vortrag der Klägerin an. Insbesondere meinten die Richter, dass die teilweise von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, wonach die Beseitigung von Vorschäden allein durch Vorlage von Rechnungen und detaillierter Darstellung sämtlicher Arbeitsschritte schlüssig dargelegt werden kann, nicht haltbar wäre (vgl. auch OLG Bremen 30.6.21, 1 U 90/19). Insbesondere, so das LG Oldenburg weiter, gilt es zu berücksichtigen, dass besonders im Bereich von Bagatellschäden als Vorschaden eine umfangreiche Darlegung weder möglich noch erforderlich ist.

In der Entscheidung des LG Oldenburg (Urteil vom 21.02.2022, Az.: 2 O 3143/20) hatte eine Kurierunternehmerin ein Fahrzeug geleast. Nach Leasingende sollte der PKW übernommen werden. Zuvor gab es – wie bei Leasing üblich – eine protokollierte Rücknahme. Noch vor Leasingende hatte die Klägerin einen Kratzer am PKW mit anderen Schäden ohne gesonderte Rechnung beseitigen lassen, wobei nur Lackierarbeiten nötig waren. Das Unheil nahm seinen Lauf: Bei einem späteren Schaden weist die Klägerin wahrheitsgemäß den Gutachter auf den reparierten Vorschaden hin. Dieser notiert den Schaden. Die gegnerische Versicherung leistet daraufhin nicht und meint, dass der geltend gemachte Schaden auch alte Schadenanteile enthalten würde.

Keine exakte Kenntnis – was tun?

Hat ein Geschädigter jedoch von einem eventuellen Vorschaden selbst keine Kenntnis und behauptet, die beschädigte Sache in unbeschädigtem Zustand erworben zu haben, kann  ihm im Prozess nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Diese Konstellation lag dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Entscheidung vor. Im Beschluss vom 15.10.2019, Az. VI ZR 377/18 meinte der BGH: Ein Geschädigter kann die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens  behaupten und unter Zeugenbeweis stellen, ohne dass dies als eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht oder als unzulässiger Ausforschungsbeweis gesehen werden kann. 

Nach einem Unfall sollten Sie sich zur Beratung zu einem spezialisierten Fachanwalt im Verkehrsrecht begeben, um Ihre Ansprüche bzgl. des Blech- als auch Personenschadens prüfen und durchsetzen zu lassen. 

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