Zwangsvollstreckung & Forderungseinzug

Die Zwangsvollstreckung und der Forderungseinzug wird in der Kanzlei F.E.L.S in einer eigenen Mahnabteilung betrieben.

Der Forderungseinzug bietet einzelnen Personen und Unternehmen die Möglichkeit, ihre offenen Forderungen gegenüber Schuldnern zunächst außergerichtlich geltend zu machen und bei Nichtzahlung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen.

Eine schnelle und günstige Möglichkeit bietet hierfür das gerichtliche Mahnverfahren. Alternativ hierzu kommt für bestimmte Fälle ein gerichtliches Klageverfahren vorrangig in Betracht.

Unsere Beratungsleistungen reichen von der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderung sowie der Vertretung im gerichtlichen Verfahren bis hin zur Titulierung Ihrer Forderung durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid.

Nach Durchsetzung Ihrer Forderung mittels eines Vollstreckungsbescheides oder durch Urteil, schließt sich das Zwangsvollstreckungsverfahren an, wenn der Schuldner Ihre Forderung nicht ausgleichen sollte.

Zur Zwangsvollstreckung gehört die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, der Antrag auf sofortige Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie notfalls auch die Verhaftung des Schuldners, wenn dieser sich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entziehen will.

Des Weiteren können wir Ihnen umfangreiche Möglichkeiten im Rahmen der Forderungspfändung anbieten. Besonders effektiv in diesem Zusammenhang ist insbesondere die Konto- oder Lohnpfändung, die die meisten Schuldner zum schnellen Ausgleich Ihrer Forderung bewegt.

Andere Alternativen sind, falls der Schuldner Eigentümer von Immobilien ist, die Einleitung der Zwangsverwaltung oder der Zwangsversteigerung.

Unsere Leistungsschwerpunkte:

  • Beratung im Rahmen des Forderungseinzuges
  • Durchführung des Forderungseinzuges
  • Geltendmachung der Forderung im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Geltendmachung der Forderung im Rahmen eines gerichtlichen Klageverfahrens
  • Durchsetzung der Forderung im Rahmen der Zwangsvollstreckung