Unternehmensnachfolge
So vielfältig die Ziele der Erblasser sind, so vielfältig sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht bietet. Es spielen hier neben den Interessen der Beteiligten auch steuerrechtliche Fragen und Rechte Dritter, wie z.B. Pflichtteilsansprüche, eine Rolle. Das Recht gibt den Beteiligten sowohl vor als auch nach dem Erbfall Werkzeuge in die Hand, die mit Bedacht und Verstand eingesetzt werden wollen.
Das gilt für Privatpersonen wie auch für Unternehmer. Besonders sensibel sind Fragen wie der generationsübergreifende Fortbestand von Unternehmen oder haftungsrechtliche Konsequenzen bei Annahme der Erbschaft.
Da unserer Sozietät auch Steuerberater und auf Unternehmens- und Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwälte angehören, können wir Sie in allen Fragen der Erbschaftsgestaltung umfassend und qualifiziert beraten.
Beratungsschwerpunkte:
- Beratung zur Nachfolgegestaltung
- Unternehmensnachfolge
- Pflichtteilsrecht
- Beratung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverfahren, Erbscheinsverfahren

