Privates Baurecht

Das privates Baurecht ist ein sehr komplexes Rechtsbebiet und deshalb für Bauherren und Bauunternehmer recht undurchsichtig. Es ist geprägt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wie die VOB/B, technische Regelwerke wie die DIN–Vorschriften oder das europäische Gemeinschaftsrecht.

Auch dadurch, dass bei einer Baumaßnahme in der Regel Mehrere nebeneinander tätig sind (z.B. Architekt, Generalunternehmer, Nachunternehmer), ergeben sich häufig Probleme bei Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung.

Wir beraten und begleiten Bauherren und Bauunternehmer umfassend von der Vertragsgestaltung über die Betreuung während der konkreten Baumaßnahme bis hin zur streitigen Auseinandersetzung. Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten in Schlichtungs- und Schiedsverfahren und führen für sie Klageverfahren sowie selbständige Beweissicherungsverfahren.

Leistungsschwerpunkte:

Tätigkeit für Bauherren:

  • Gestaltung von Bauverträgen
  • Unterstützung während des Bauablaufs, bei Verzögerungen und bei der Abnahme
  • Sicherung und Geltendmachung von Mängelrechten
  • Abwehr unberechtigter Werklohnforderungen
  • Beratung hinsichtlich Sicherheiten

Tätigkeit für Bauunternehmer

  • Gestaltung von Bauverträgen
  • Sicherung und Durchsetzung des Werklohnanspruchs
  • Geltendmachung von Nachträgen
  • Beratung im Zusammengang mit der Abnahme von Werkleistungen
  • Gestaltung von Generalübernehmer-, Generalunternehmer- und Nachunternehmerverträgen
  • Sicherheiten