Mietrecht

Die Klärung mietrechtlicher Fragen im Wohnraum und Gewerbemietrecht gehört seit vielen Jahren zu den Arbeitsschwerpunkten unseres Rechtsanwalts und Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrechts Michael Schädlich.

Auf diesen Rechtsgebieten sind wir tätig:

  • Wohnraummietrecht,
  • Gewerberaummietrecht und
  • Wohnungseigentumsrecht.

Unsere Mandanten sind:

  • Hausverwaltungen,
  • Vermieter,
  • Wohnungsverwalter,
  • Wohnungseigentümer und
  • Makler.

Unsere Dienstleistungen reichen von der allgemeinen Beratung bis zur Vertragsgestaltung und umfassen mit der Geltendmachung von Mietschulden über Räumungsklagen, den außergerichtlichen Schriftwechsel, die Vertretung bei Vertragsverhandlungen oder Konfliktgesprächen bis hin zur prozessualen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sämtliche anwaltliche Tätigkeiten.

Herr Rechtsanwalt Schädlich berät und vertritt Hausverwaltungen, Vermieter und Makler in allen mietrechtlichen Fragen sowie in Fragen des Erwerbs und der Übertragung von Immobilien. Er hat erfolgreich den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht absolviert und profitiert zudem von der Erfahrung seiner jahrelangen Tätigkeit als juristischer Berater des Haus- und Grundbesitzervereins Kulmbach.

Herr Rechtsanwalt Schädlich prüft und berät u. a. bei den folgenden konkreten Problemen:

  • Mietvertragsgestaltung im Wohnraum und Gewerbemietrecht
  • Zulässigkeit und Gültigkeit von Klauseln in Mietverträgen
  • Verwaltung von Mietwohnungen und Wohnungseigentum
  • Zulässigkeit in Form von Mieterhöhungen und Mietanpassungen
  • Durchsetzung von Schönheitsreparaturen
  • Durchsetzung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • Kündigung von Mietverträgen
  • Räumungsklagen
  • Mietinkasso
  • Schadensersatzansprüche aus Mietverhältnissen
  • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern

Aufgrund der jahrelangen praktischen Erfahrung und der ständigen Fortbildung steht Ihnen mit Herrn Rechtsanwalt Schädlich ein kompetenter und Ansprüche zielführend durchsetzender Ansprechpartner zur Verfügung.