Laufen Sie nicht einfach los.
Lassen Sie sich von Experten beraten!

Teamarbeit ist unsere Spezialität. Fachanwälte und Spezialisten in den relevanten Rechtsgebieten arbeiten gemeinsam an der Lösung Ihres Falles.

Familienrecht

Die familienrechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bildet einen der Schwerpunkte der Kanzlei F.E.L.S. Das Familienrecht beinhaltet neben Fragen der Eheschließung und Scheidung solche des Sorgerechts, des Umgangsrechts, des Unterhaltes, der nachehelichen Auseinandersetzung, sowie des internationalen Scheidungsrechts. Eine professionelle und effektive Problemlösung in diesem Bereich wird gewährleistet durch das erfahrene Spezialisten-Team, Frau Dr. Monika Görtz-Leible, Fachanwältin für Familienrecht und Herrn Rechtsanwalt Michael Schädlich, Fachanwalt für Familienrecht.

Das Mandantenvertrauen auf kompetente und seriöse Arbeit ist bei uns das Fundament dafür, dass das familienrechtliche Ziel gemeinsam mit dem Anwalt erreicht wird. Persönliche Zuverlässigkeit und jederzeitige Präsenz für unsere Mandanten ist bei den oft schwierigen familienrechtlichen Auseinandersetzungen eine Selbstverständlichkeit. 

Wir beraten und vertreten bei sämtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Lebensgemeinschaften jeder Art, seien sie ehelich oder nicht ehelich. Vielzählige Probleme betreffen Kindes- oder Ehegattenunterhalt, die weitere Nutzung der Ehewohnung, gemeinsame Verbindlichkeiten, Aufteilung des gemeinsamen Hausrats, steuerrechtliche und erbrechtliche Fragen.

Ebenso sind Probleme aus Miteigentums- oder Gesellschaftsverhältnissen zu lösen. In konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen schaffen wir die Grundlagen, persönliche und wirtschaftliche Folgen der Trennung und Scheidung fair und annehmbar zu gestalten.

Trennung und Scheidung haben für Mandanten fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Wir unterstützen sie bei der Auseinandersetzung gemeinschaftlicher Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Praxen von Freiberuflern, sowie ihres sonstigen Vermögens. Auch die Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen gehören zu unserem Aufgabenbereich.

Weiterhin entwerfen wir zu jeder Form von Lebenspartnerschaften Ehe- bzw. Partnerschaftsverträge oder Regelungen zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Unsere Fachanwälte verfügen über einen hohen und aktuellen Wissensstand, gewährleistet durch ständige Fortbildung, jahrelange Erfahrung, internen Austausch und ein externes Qualitätsmanagement.


Unsere Leistungsschwerpunkte

  • Scheidung
  • Ehe- und Partnerverträge
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt
  • Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Adoption
  • Vaterschaftsfeststellung, Anfechtung/Klärung der Vaterschaft
  • Familienrecht mit Auslandsbezug

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