Familien- und Erbrecht

Die familienrechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bildet einen der Schwerpunkte der Kanzlei F.E.L.S. Das Familienrecht beinhaltet neben Fragen der Eheschließung und Scheidung solche des Sorgerechts, des Umgangsrechts, des Unterhaltes, der nachehelichen Auseinandersetzung, sowie des internationalen Scheidungsrechts. Eine professionelle und effektive Problemlösung in diesem Bereich wird gewährleistet durch das erfahrene Spezialistenteam, Frau Dr. Monika Görtz-Leible, Fachanwältin für Familienrecht und Herrn Rechtsanwalt Michael Schädlich, Fachanwalt für Familienrecht.

Das Mandantenvertrauen auf kompetente und seriöse Arbeit ist bei uns das Fundament dafür, dass das familienrechtliche Ziel gemeinsam mit dem Anwalt erreicht wird. Persönliche Zuverlässigkeit und jederzeitige Präsenz für unsere Mandanten ist bei den oft schwierigen familienrechtlichen Auseinandersetzungen eine Selbstverständlichkeit.

Wir beraten und vertreten bei sämtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Lebensgemeinschaften jeder Art, seien sie ehelich oder nicht ehelich. Vielzählige Probleme betreffen Kindes- oder Ehegattenunterhalt, die weitere Nutzung der Ehewohnung, gemeinsame Verbindlichkeiten, Aufteilung des gemeinsamen Hausrats, steuerrechtliche und erbrechtliche Fragen. Ebenso sind Probleme aus Miteigentums- oder Gesellschaftsverhältnissen zu lösen. In konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen schaffen wir die Grundlagen, persönliche und wirtschaftliche Folgen der Trennung und Scheidung fair und annehmbar zu gestalten.

Trennung und Scheidung haben für Mandanten fast immer erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen. Wir unterstützen sie bei der Auseinandersetzung gemeinschaftlicher Immobilien, Unternehmensbeteiligungen aus Praxen oder Praxen von Freiberuflern, sowie ihre sonstige Vermögen. Auch die Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen gehören zu unserem Aufgabenbereich.

Weiterhin entwerfen wir zu jeder Form von Lebenspartnerschaft Eheverträge bzw. Partnerschaftsverträge oder Regelungen zur nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. Unsere Fachanwälte verfügen über einen hohen und aktuellen Wissensstand, gewährleistet durch ständige Fortbildung, jahrelange Erfahrung, internen Austausch und eines externen Qualitätsmanagements.

Unsere Leistungsschwerpunkte:

  • Scheidung
  • Ehe- und Partnerverträge
  • Vermögensauseinandersetzung 
  • Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt
  • Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Adoption 
  • Vaterschaftsfeststellung, Anfechtung/Klärung der Vaterschaft
  • Familienrecht mit Auslandsbezug

So vielfältig die Ziele der Erblasser sind, so vielfältig sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Erbrecht bietet. Es spielen hier neben den Interessen der Beteiligten auch steuerrechtliche Fragen und Rechte Dritter, wie z.B. Pflichtteilsansprüche, eine Rolle. Das Recht gibt den Beteiligten sowohl vor als auch nach dem Erbfall Werkzeuge in die Hand, die mit Bedacht und Verstand eingesetzt werden wollen.

Das gilt für Privatpersonen wie auch für Unternehmer. Besonders sensibel sind Fragen wie der generationsübergreifende Fortbestand von Unternehmen oder haftungsrechtliche Konsequenzen bei Annahme der Erbschaft.

Da unserer Sozietät auch Steuerberater und auf Unternehmens- und Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwälte angehören, können wir Sie in allen Fragen der Erbschaftsgestaltung umfassend und qualifiziert beraten.

Beratungsschwerpunkte:

  • Beratung zur Nachfolgegestaltung
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Beratung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverfahren, Erbscheinsverfahren