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Warum eigentlich noch zum Anwalt gehen?

Es gibt viele Situationen, in denen man auf juristischen Rat angewiesen ist, häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt aber gescheut.

Es gibt viele Situationen, in denen man auf juristischen Rat angewiesen ist, häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt aber gescheut.

Über Internetforen, Webseiten oder Onlinemagazine versucht der Rechtssuchende, anhand allgemeiner Rechtsinformationen und gut gemeinte Ratschläge herauszufinden, wie sein Fall zu beurteilen ist.

Bei der Breite an verfügbarer Information im Internet fragt man sich manchmal, wofür man eigentlich noch einen Anwalt braucht, schließlich wissen auch viele Leute, die ihr Wissen im Internet kundtun, dass kein zweiwöchiges Umtauschrecht besteht, wenn man im Laden einkauft. Dass ein solches auch dann nicht besteht, wenn man im Internet einkauft, wissen nicht so viele.

Die Rechtsermittlung im Internet hat zwei entscheidende Probleme:

Erstens: Informationsgehalt und Informationstiefe sind nicht überprüfbar. Aus einem Eintrag in einem Forum wird nicht ersichtlich, ob das Thema mit der Antwort tatsächlich erschöpft ist oder nicht, und ob die Antwort die nötige Tiefe hat. Steht Ihnen z.B. ein Anspruch gegen jemanden zu, über dessen Vermögen das Privatinsolvenzverfahren eröffnet wurde, finden Sie via Internetrecherche leicht heraus, dass Sie den Schuldner nicht mehr wegen der Leistung in Anspruch nehmen können.

Dass dies aber nicht uneingeschränkt und schon dann nicht gilt, wenn Ihnen eine Unterhaltsforderung gegen den Insolvenzschuldner zusteht, ergibt sich aus einem überblicksartigen Foreneintrag oftmals nicht. Ein anderes, schon erwähntes Beispiel: Sie haben im Internet bestellt und haben innerhalb von zwei Wochen kein Interesse mehr an Ihrer Bestellung. Die Internetrecherche ergibt, dass Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht (kein Umtauschrecht!) haben, sogar bei Dienstleistungen. Ihre Recherche lässt aber völlig im Dunkel, dass das Widerrufsrecht erloschen ist, wenn Sie die Dienstleistung schon vor Ende der Widerrufsfrist in Anspruch genommen haben und explizit erklärt haben, dass Sie das so wollen – was Sie meistens übrigens auch getan haben dürften.

Zweitens: Als Rechtssuchender wissen Sie oftmals nicht unbedingt, welche Informationen Sie zur Lösung ihres Problems überhaupt brauchen. Anders ausgedrückt: Mitunter wissen Sie vielleicht nicht, was eigentlich Ihr Problem ist. Stellen Sie sich vor, sie fahren gerade einen Leihwagen, weil Ihr Auto in der Werkstatt ist. Mit dem Autohaus ist eine Selbstbeteiligung im Schadensfalle von 1.000 € vereinbart. Auf dem Weg nach Hause oder in die Stadtüberf.hrt ein Betrunkener eine rote Ampel und fährt Ihnen ins Auto. Das Autohaus will von Ihnen die Selbstbeteiligung. Sie fragen sich und das Internet nun, ob Sie diese 1.000 € von den Betrunkenen zurückerhalten. Die eigentlich Frage hätte aber lauten müssen, ob das Autohaus überhaupt von Ihnen die 1.000 € verlangen kann. Denn wenn Sie nicht zahlen müssen, haben Sie auch keinen Freistellungsanspruch gegen den Betrunkenen. Ihr Anwalt als Ihr Rechtsberater hat die notwendige Fachkenntnis und erkennt, worum es Ihnen geht und welche Maßnahmen zur Erreichung Ihres Zieles notwendig sind. Ihr Anwalt steht Ihnen auch über Ihr erstes Anliegen hinweg gerne zur Verfügung. Stellen Sie sich vor, aufgrund des Unfalls mit dem Mietwagen haben Sie eine Verletzung am Bein, die schmerzt, und wegen der Sie wochenlang in Ihrer Arbeit ausfallen und darüber hinaus den lang gebuchten Sommerurlaub nicht antreten können.

Sie sehen, anwaltlicher Rat ist gut und nicht unbedingt teuer! Die Kanzlei F.E.L.S steht Ihnen mit 18 Rechts- und Fachanwälten in jeder Rechtsangelegenheit zur Verfügung!

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