Architekten- und Ingenieurrecht

Im Architekten- und Ingenieurrecht sind wir in besonderem Maß zuhause. Dieses breitgefächerte Rechtsgebiet reicht von der Vertragsgestaltung über die Honorarabrechnung bis hin zu Fragen der Vergabe von Bauleistungen.

Wir helfen Ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und Vergütungsansprüche durchzusetzen. Dies ist heute wegen des hohen Wettbewerbsdrucks wichtiger als je zuvor.

Bei F.E.L.S sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht tätig, die neben umfassenden juristischen Kenntnissen in diesem Rechtsgebiet auch das erforderliche technische Hintergrundwissen haben.

Leistungsschwerpunkte:

  • HOAI-Vertragsrecht
  • Vertragsgestaltungen, insbesondere Haftungsbegrenzungen und Haftpflichtversicherungsverträge
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatz- oder Honorarminderungsbegehren
  • Honorarstreitigkeiten