Arbeitsrecht

Mit unserem wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Schwerpunkt betreuen wir Unternehmen von "kleinen Unternehmen" bis zu größeren Konzernen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir beraten Arbeitgeber im Bereich der organisatorischen Ausgestaltung des Unternehmens, ebenso wie bei der Arbeitsvertragsgestaltung. Wir führen sowohl Individual- als auch Kollektivrechtsstreitigkeiten vor Arbeitsgerichten oder Einigungsstellen für unsere Mandanten.

Über den außergerichtlichen Beratungsbereich und der Prozessführung im Arbeitsrecht hinaus, betreuen wir Finanzdienstleister, Versicherungen und Makler durch Schulungen und Beratungstätigkeiten, Erstellung von Gutachten – insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.